Schulfähigkeit - was heißt das eigentlich?

Jedes Kind soll, wenn es in die Schule kommt, erfolgreich mitarbeiten können! Voraussetzung hierfür ist die Schulfähigkeit. Die gezielte Vorbereitung auf die Schulzeit liegt einerseits bei den Kitas, andererseits ist die Förderung im familiären Bereich immens wichtig.

Die Schulfähigkeit ist jedoch keine eindeutig feststellbare Eigenschaft, sondern setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen.

Jede Übergangssituation erfordert die Fähigkeit, sich auf Neues einzulassen und sich damit auseinander zu setzen. Kinder sind jedoch verschieden und entwickeln sich auch unterschiedlich. Das führt dazu, dass nicht alle Kinder zum gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt der Einschulung, die Voraussetzungen und die Bereitschaft für den Schuleintritt mitbringen.

Hier finden Sie die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die ein Kind idealerweise beim Schuleintritt mitbringen sollte.
Sollten einzelne Anforderungen jedoch noch nicht ganz erfüllt werden, bedeutet dies nicht, dass ein Kind nicht schulfähig ist. Die folgende Aufzählung bietet eine Basis, auf der Sie gemeinsam mit der Kita Ihr Kind in diesen Bereichen bis zum Schuleintritt noch gezielt fördern können.

Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Schulfähigkeit

Folgende Voraussetzungen sind Basis der Schulfähigkeit: 

Kognitive Kompetenzen:
- Merkfähigkeit
- Ausdauer
- Zahl- und Mengenbegriff bis 10
- eigenen Namen schreiben und erkennen können

Soziale Kompetenzen:
- sich organisieren können
- Toleranz (jmd. Annehmen können)
- zuhören können
- Mitgefühl
- Geduld
- Kommunikationsfähigkeit
- Gruppenfähigkeit
- Ansprechbarkeit
- Konflikte lösen können
- stillsitzen
- Regeln einhalten
- Eigenverantwortung

Emotionale Kompetenzen:
- Motivation
- Interesse
- Selbstständigkeit
- Frustrationstoleranz
- Probleme „lösen“
- Selbstvertrauen

Motorische Kompetenzen:
- Stifthaltung
- Motorische Beweglichkeit
- selbstständiges An- und Ausziehen
- Schuhe binden
- Umgang mit Schere und Stift

Bildliche Darstellung der Schulfähigkeitskriterien

Kognitive Voraussetzungen (blau - Glühbirne) 

Soziale Voraussetzungen ( grün – Hand ) 

Emotionale Voraussetzungen (orange - Herz) 

Motorische Voraussetzungen (gelb –Hand/Arm ) 


Ist mein Kann-Kind* reif für die Schule?

Erwägen Eltern ein Kind vorzeitig einzuschulen, ist der erste Schritt der Austausch zwischen Eltern und der Kita. Die Erzieherinnen können die Kinder sehr gut einschätzen und kennen, unter anderem durch Hospitationen in der Schule, die Erwartungen, die an die Kinder im ersten Schuljahr gestellt werden.
Eine vorzeitige Einschulung ist zu erwägen, wenn die kognitive Reife und die sozial-emotionale Reife vorhanden sind. 
Die kognitive Reife ist alleine nicht ausreichend. Eine fehlende sozial-emotionale Reife kann im Laufe der Schulzeit meist nicht mehr aufgeholt werden. Fehlt diese, haben die Kinder Probleme hinsichtlich der Konzentration und Ausdauer sowie häufig einen erhöhten Spielbedarf. Diese Faktoren erschweren es dem Kind, die vorhandenen guten kognitiven Leistungen abzurufen.
Für eine erfolgreiche Einschulung eines Kann-Kindes in der ersten Klasse, ist ein intensiver Austausch und eine Beratung durch die Kita, ggf. auch durch die Schule, unabdingbar.
Die Entscheidung bezüglich der Aufnahme eines Kann-Kindes trifft die Schulleitung auf der Grundlage von Erkenntnissen aus den Kennenlernvormittagen, des Schularztberichtes sowie der Einschätzung der Kita.

* § 9 VOBGM – Schulpflicht, Schulaufnahme
   Nach § 58 des Hessischen Schulgesetzes beginnt für Kinder, die bis einschließlich 
    1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, am 
    1. August die Schulpflicht.


Die Vorklasse

In die Vorklasse werden nach ausführlicher Beratung der Eltern durch die zuständigen Erzieher -innen, Schularzt -ärztin, evtl. Therapeuten -innen und die Schule, schulpflichtige Kinder aufgenommen, für die der Schritt in die erste Klasse aus unterschiedlichen Gründen noch zu schwierig erscheint. Die Aufnahme in die Vorklasse erfolgt auf Antrag der Eltern; die Entscheidung darüber trifft die zuständige Schulleitung.
Eine vorzeitige Einschulung in die Vorklasse ist nicht möglich. Die Vorklasse steht nur den schulpflichtigen Kindern zur Verfügung.

Ziel der Vorklassenarbeit ist es, unter Berücksichtigung des individuellen Entwicklungsstandes und der vorangegangenen Erfahrungen, die Schüler und Schülerinnen in ihrer Lernfähigkeit anzuregen, Sachinteresse und Motivation für schulisches Lernen zu wecken und Verhaltensweisen zu fördern, die für das Lernen in der Gruppe und für den Anfangsunterricht notwendig sind. 

Dazu gehören insbesondere wie bereits bei den Schulfähigkeiten aufgeführt: 
Aufbau und Entwicklung von Selbstbewusstsein, Selbstständigkeit, emotionale Stabilität, Sozialverhalten in der Gruppe, ein altersgemäßer Wortschatz, Erfassung von kurzen Handlungsabläufen und deren Versprachlichung, Umgang mit Mengen und Zahlen, Lernbereitschaft, Sachinteresse, Aufgabenverständnis, Ausdauer, Aufmerksamkeit, Anstrengungsbereitschaft, Motivation, Konzen-trationsfähigkeit sowie altersgemäße Fertigkeiten in der Grob- und Feinmotorik. 

Die Entwicklung im emotionalen, sozialen, motivationalen, psychomotorischen und kognitiven Bereich wird dabei gleichermaßen gefördert. Durch die Verbindung von sozialpädagogischen und unterrichtlichen Lern-, Spiel- und Arbeitsformen werden die Schüler und Schülerinnen in der Regel so weit gefördert, dass sie voraussichtlich im kommenden Schuljahr ohne weitere Unterstützung in der ersten Klasse erfolgreich mitarbeiten können.

Die Vorklassenschüler -innen haben, wie die ersten Klassen, täglich mindestens 4 Stunden Unterricht sowie je nach individuellem Bedarf eine Förderstunde, meist in einer Kleingruppe. Die Vorklasse ist aktiv in die Schulgemeinschaft eingebunden und nimmt an alters-entsprechenden Angeboten und Projekten der Schule teil.