Elternbeirat

Die von der Klassenelternschaft gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Der Schulelternbeirat wirkt bei der Gestaltung des Schullebens mit und hat ein Anhörungs- und Mitbestimmungsrecht. Die Schul- und Klassenelternbeiräte werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Der Schulelternbeirat vertritt alle Belange der Eltern gegenüber der Schulleitung und ist für die Kommunikation und Informationsweitergabe zwischen den Klassen-Elternbeiräten und der Schulleitung zuständig. Die Organisation von Schulelternbeiratssitzungen und schulischen Aktivitäten obliegt ihm ebenfalls.

Der Vorsitzende des Schulelternbeirats, dessen Vertreter sowie drei weitere Mitglieder des Schulelternbeirat sind zur Teilnahme an den regelmäßigen Gesamtkonferenzen der Schule berechtigt. Mitglieder des Schulelternbeirats können als Vertreter der Elternschaft für die Dauer von 2 Jahren in die Schulkonferenz gewählt werden.

Die Klassenelternbeiräte vertreten die Klassen-Eltern in allen allgemeinen, die Klasse betreffenden Belangen gegenüber den Klassen-Lehrkräften und sorgen für Informationsweitergabe zwischen dem Schulelternbeirat und den Eltern. Darüber hinaus sind sie mitverantwortlich für die Organisation von Klassen- sowie schulischen Aktivitäten. Sie sollten immer erste Ansprechpartner für Eltern bei Problemen oder Fragen sein.

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